Das Salbuch des Klosters Hasungen von 1515

Eine unersetzbare Quelle zur Familienforschung und zur Heimatgeschichte

Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden Ehlen, Burghasungen und Oelshausen begin­nen im Jahre 1654. Es ist anzunehmen, dass solche auch vor diesem Zeitpunkt existiert haben, diese aber in den Wirren des 30jährigen Krieges verloren gegangen sind.
Diese Tatsache zwingt Familienforscher nach Quellen zu suchen, die vor dieser Zeit ent­standen sind und aus denen man weitere Zusammenhänge erschließen kann.
In der Landgrafschaft Hessen finden wir im Hessischen Staatsarchiv in Marburg eine An­zahl Quellen dieser Art.
Bekannt sind den meisten Familienforschern das Hessische Mannschaftsregister von 1639, die sogenannte Türkensteuerliste von 1605 und diverse Musterungslisten und Steu­erlisten. Diese enthalten u.a.die Namen der sogenannten Hausgesessenen im Dorf oder auch einzelner Personen und las­sen zumindest ansatzweise einen familiären Zusammen­hang erkennen.

Eine Quelle von besonderer, auch überörtlicher Bedeutung ist aber für unsere Region das Salbuch des Klosters Hasungen aus dem Jahre 1515, welches sich im Staatsarchiv in Marburg befindet und zwischenzeitlich digitalisiert und in Arcinsys einsehbar ist (Quelle: HStAM Bestand S Nr. 352).

Ein Salbuch, auch Urbar genannt, ist ein Verzeichnis über Besitzrechte der Grundherr­schaft und der von den Untertanen an diese zu erbringenden Leistungen. Solche Salbü­cher sind eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und früh­neuzeitlichen Lehenswesens (Quelle: Wikipedia - Urbar)

Das Salbuch des Klosters Hasungen gibt uns Einblick in die umfangreichen Besitzungen des Klosters, die über ganz Nordhessen verteilt waren. Die Auflistung der Namen leis­tungspflichtiger Untertanen und auch der Flurnamen ist ein besondere Fundus für Heimat­- und Familienforscher.
Auffällig ist, dass viele Ländereien für die in Ehlen Abgabepflicht be­stand, sich im Flurbe­reich des ehemaligen Dorfes Hattenhausen, östlich von Ehlen, befin­den. Wenn man die Urkunden des Klosters Hasungen betrachtet, findet man um 1250 Schenkungen der Her­ren von Hattenhausen, die sich später von Ehlen nennen, an das Kloster. Man kann davon ausgehen, dass diese Schenkungen mit den noch 1515 abgabepflich­tigen Ländereien identisch sind. Das gleiche gilt in Burghasungen für Besitzungen im Flur­bereich der ausge­gangenen Dörfer Odolsen und Rychwardessen.

Hinsichtlich des Dorfes Ehlen ergibt sich eine besondere Situation, denn die Kirche in Eh­len wurde bereits im 11. Jahrhundert mit allen Rechten dem Kloster übertragen. Daraus ergab sich für Ehlen vermutlich ein sogenanntes Waltrecht, das heißt über die Abhängig­keit des einzel­nen Untertanen hinaus bestand eine Abgabe- bzw. Leistungspflicht des Dorfes bzw. der Kirche. Im Salbuch fin­den wir hierzu eine mehrseitige Auflistung der sich aus dem Waltrecht ergebenden Rechte und Pflichten (s. Foto)

Eine Auswertung bzw. Bewertung dieses Waltrechts im Dorf Ehlen soll demnächst erfol­gen. Aufgrund der altdeutschen Schrift und der dort verwandten alten Begriffe, wird dies einige Zeit in Anspruch neh­men.

 Waltrecht Ehlen im Salbuch HasungenDas Waltrecht in Ehlen im Salbuch des Klosters Hasungen - HStAM Bestand S Nr. 352