- Details
- Egon Jordan
- Lesezeit: 2 Minuten
- Zugriffe: 3803
Das Salbuch des Klosters Hasungen von 1515
Eine unersetzbare Quelle zur Familienforschung und zur Heimatgeschichte
Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden Ehlen, Burghasungen und Oelshausen beginnen im Jahre 1654. Es ist anzunehmen, dass solche auch vor diesem Zeitpunkt existiert haben, diese aber in den Wirren des 30jährigen Krieges verloren gegangen sind.
Diese Tatsache zwingt Familienforscher nach Quellen zu suchen, die vor dieser Zeit entstanden sind und aus denen man weitere Zusammenhänge erschließen kann.
In der Landgrafschaft Hessen finden wir im Hessischen Staatsarchiv in Marburg eine Anzahl Quellen dieser Art.
Bekannt sind den meisten Familienforschern das Hessische Mannschaftsregister von 1639, die sogenannte Türkensteuerliste von 1605 und diverse Musterungslisten und Steuerlisten. Diese enthalten u.a.die Namen der sogenannten Hausgesessenen im Dorf oder auch einzelner Personen und lassen zumindest ansatzweise einen familiären Zusammenhang erkennen.
Eine Quelle von besonderer, auch überörtlicher Bedeutung ist aber für unsere Region das Salbuch des Klosters Hasungen aus dem Jahre 1515, welches sich im Staatsarchiv in Marburg befindet und zwischenzeitlich digitalisiert und in Arcinsys einsehbar ist (Quelle: HStAM Bestand S Nr. 352).
Ein Salbuch, auch Urbar genannt, ist ein Verzeichnis über Besitzrechte der Grundherrschaft und der von den Untertanen an diese zu erbringenden Leistungen. Solche Salbücher sind eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lehenswesens (Quelle: Wikipedia - Urbar)
Das Salbuch des Klosters Hasungen gibt uns Einblick in die umfangreichen Besitzungen des Klosters, die über ganz Nordhessen verteilt waren. Die Auflistung der Namen leistungspflichtiger Untertanen und auch der Flurnamen ist ein besondere Fundus für Heimat- und Familienforscher.
Auffällig ist, dass viele Ländereien für die in Ehlen Abgabepflicht bestand, sich im Flurbereich des ehemaligen Dorfes Hattenhausen, östlich von Ehlen, befinden. Wenn man die Urkunden des Klosters Hasungen betrachtet, findet man um 1250 Schenkungen der Herren von Hattenhausen, die sich später von Ehlen nennen, an das Kloster. Man kann davon ausgehen, dass diese Schenkungen mit den noch 1515 abgabepflichtigen Ländereien identisch sind. Das gleiche gilt in Burghasungen für Besitzungen im Flurbereich der ausgegangenen Dörfer Odolsen und Rychwardessen.
Hinsichtlich des Dorfes Ehlen ergibt sich eine besondere Situation, denn die Kirche in Ehlen wurde bereits im 11. Jahrhundert mit allen Rechten dem Kloster übertragen. Daraus ergab sich für Ehlen vermutlich ein sogenanntes Waltrecht, das heißt über die Abhängigkeit des einzelnen Untertanen hinaus bestand eine Abgabe- bzw. Leistungspflicht des Dorfes bzw. der Kirche. Im Salbuch finden wir hierzu eine mehrseitige Auflistung der sich aus dem Waltrecht ergebenden Rechte und Pflichten (s. Foto)
Eine Auswertung bzw. Bewertung dieses Waltrechts im Dorf Ehlen soll demnächst erfolgen. Aufgrund der altdeutschen Schrift und der dort verwandten alten Begriffe, wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen.